§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle zwischen dem Islandpferdezentrum Berlin und dem Reitschüler, bzw. dessen Erziehungsberechtigten, abgeschlossene Verträge über die Erteilung von Reitunterricht sowie Kursen, Workshops und/oder Lehrgängen.
§ 2 Vertragsdauer
Der Vertrag wird mit Unterzeichnung geschlossen und läuft auf unbestimmte Dauer.
Der Vertrag über Reitunterricht kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich zum Monatsende, gekündigt werden. Die Kündigung ist ohne Angabe von Gründen möglich.
Die ersten 6 Wochen der Vertragslaufzeit gelten als Probezeit, innerhalb dieser Zeit wird entschieden, ob der Reiter aufgrund seiner Fitness, seines Verhaltens gegenüber den Reitlehrern, den anderen Reitschülern und den Pferden sowie seiner mentalen Voraussetzungen für den Reitsport in einer Reitgruppe im Islandpferdezentrum Berlin geeignet ist und ob der Vertrag
fortgeführt wird. Bei Nichteignung erlischt der Vertrag mit Ablauf des Monats, in dem die 6. Woche liegt.
Darüber hinaus kann von Seiten des Islandpferdezentrums Berlin eine fristlose Kündigung und Platzverweis ausgesprochen werden, wenn vorsätzlich gegen Verbote und/oder Anweisungen der Reitlehrer und/oder der Mitarbeiter verstoßen wird. Eine Erstattung nicht verbrauchter Gebühren erfolgt nicht.
§ 3 Monatliche Gebühr und Kurskosten
Das Islandpferdezentrum Berlin erhebt eine monatliche Gebühr für den Reitunterricht, dessen jeweilige Höhe auf der Homepage des Islandpferdezentrums Berlin und per Email bekannt gegeben wird. Die vereinbarte Gebühr ist für jeden Monat im Voraus bis zum Monatsersten auf das Konto Tim Müller; Berliner Volksbank, IBAN: erhalten sie auf Anfrage vom Büro, BIC: BEVODEBB zu entrichten. Dies gilt auch für Feiertage und Ferien (siehe § 5 Absatz 3).
Kurse, Workshops und/oder Lehrgänge sind bis spätestens zwei Wochen vor Beginn auf das vorbezeichnete Konto zu überweisen. Bis zum Zahlungseingang besteht kein Anspruch auf Teilnahme, der Platz gilt nur als reserviert. Bei nichtrechtzeitigem Zahlungseingang hat das Islandpferdezentrum Berlin das Recht, den Platz in der Reitgruppe bzw. im Kurs oder Lehrgang anderweitig zu vergeben.
Die Teilnahme an den Reitstunden ist nicht auf andere Reiter oder einen späteren Monat übertragbar.
§ 4 Aufnahme und Einstufung der Reiter
Die Reitlehrer entscheiden unter Berücksichtigung der reiterlichen Fähigkeiten über die sportliche Einstufung der Reitschüler und über die Art der von diesen zu belegenden Reitunterricht-Gruppen, Lehrgänge und/oder Kursen.
Eine ärztliche Gesundheitsbescheinigung darüber, dass keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorliegen, die gegen die Ausübung des Reitsports sprechen, ist vom Reitschüler auf Verlangen des Islandpferdezentrums Berlin beizubringen. Jedwede gesundheitliche Einschränkungen und/oder Schwangerschaft sind unaufgefordert und unverzüglich nach deren Eintreten dem Islandpferdezentrum mitzuteilen. Das Islandpferdezentrum behält sich vor Reitschüler auf Grund der gesundheitlichen Einschränkung von der weiteren Teilnahme am Unterricht auszuschließen. Eine Erstattung nicht verbrauchter Gebühren erfolgt nicht.
§ 5 Durchführung des Reitunterrichts
Für den in § 3 vereinbarten monatlichen Beitrag ist es dem Reitschüler gestattet, an einem festgelegten Tag und zu einem festgelegten Zeitraum an der Reitstunde im Islandpferdezentrum Berlin teilzunehmen.
Der Reitunterricht wird das ganze Jahr über fortlaufend durchgeführt, mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage in Berlin sowie der Berliner Weihnachtsferien, eine Woche der Berliner Winterferien, eine Woche der Berliner Osterferien, zwei Wochen der Berliner Sommerferien und eine Woche der Berliner Herbstferien. Die genauen Daten werden auf der Homepage und per Email bekannt gegeben. Für diese Zeiträume besteht kein Anspruch auf Ersatzstunden.
An Renntagen kann der Reitunterricht eventuell nicht stattfinden. Die Termine der Renntage werden durch den Pferdesportpark Berlin-Karlshorst e.V. bekannt gegeben. Für die an Renntagen eventuell ausgefallenen Unterrichtsstunden oder bei eigener Verhinderung zur Durchführung von Reitstunden ist das Islandpferdezentrum Berlin berechtigt nach eigener Wahl einen Ersatztermin anzubieten oder die anteilige Kursgebühr zu erstatten.
Bei unentschuldigter Nichtinanspruchnahme einer Reitstunde durch den Reitschüler besteht grundsätzlich kein Anspruch auf die Durchführung einer Ersatzstunde.
Beim Reiten ist das Tragen der Reitkappe und fester, halbhoher Schuhe grundsätzlich Pflicht. Den Weisungen des Reitlehrers und/oder der Mitarbeiter vor, während und nach dem Reitunterricht ist unbedingt Folge zu leisten. Ein vorsätzlicher Verstoß berechtigt das Islandpferdezentrum zur fristlosen Kündigung gemäß § 2 Abs. 3 dieses Vertrages.
§ 6 Fotografieren und Fotomaterial
Fotografieren auf dem Gelände, in den Stallungen und während des Unterrichts ist generell verboten. Ein Verstoß gegen dieses Verbot berechtigt das Islandpferdezentrum Berlin zur fristlosen Kündigung gemäß § 2 Abs. 3 dieses Vertrages.
§ 7 Haftungsausschluss
Das Betreten des Geländes, der Stallungen und/oder die Teilnahme am Reitschulbetrieb erfolgt zu diesen allgemeinen Vertragsbedingungen, die hiermit auch für alle weiteren, zukünftigen Verträge ausdrücklich anerkannt werden:
Der Reitstallbetreiber übernimmt keine Haftung für Schäden der Reitschüler und/oder deren Begleitpersonen, gleich aus welchem Rechtsgrund. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche auf Schadenersatz aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Reitstallbetreiber die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und auf Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reitstallbetreibers beruhen. Einer Pflichtverletzung des Reitstallbetreibers steht die seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Jeder Reitschüler ist für ausreichenden eigenen Versicherungsschutz selbst verantwortlich.
§ 8 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne vertragliche Bestimmungen unwirksam und/oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen und/oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und/oder durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen und/oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Stand: Oktober 2019